Inhaltsverzeichnis A) Vorbemerkung Grundsätze Lieber Reisekunde, Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei
im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a
BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner
werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein
zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter
der Reise sein. B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine
Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und
ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten. 1. Geltungsbereich Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der
Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen
entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere
Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise
zur Verfügung. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer
gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger.
Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden
in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin
können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung,
Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der
Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website
angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in
zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der
Kunde nicht berufen. Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft,
entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine
zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche
aus deliktischer Haftung. Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von
geeigneten Versicherungen, insbesondere D) Reisebedingungen Vorbemerkung: Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die
Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise
im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch
die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen
die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt. Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen
vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen,
1. Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet
werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden
bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist
zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach
der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft
feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter
den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über
die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen
vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten
Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende
Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise
vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft
ausdrücklich vorbehalten. |
Wir beraten Sie gerne
Mo-Sa ab 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Aeronautic Airline Services GmbH
Gervinusstraße 5 - 7
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Senden Sie bitte Ihre Anfragen per e-Mail an
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